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   LSG Hessen, 12.06.1980 - L 6 J 1434/79   

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LSG Hessen, 12.06.1980 - L 6 J 1434/79 (https://dejure.org/1980,2355)
LSG Hessen, Entscheidung vom 12.06.1980 - L 6 J 1434/79 (https://dejure.org/1980,2355)
LSG Hessen, Entscheidung vom 12. Juni 1980 - L 6 J 1434/79 (https://dejure.org/1980,2355)
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  • BSG, 29.01.1975 - 5 RKnU 12/74

    Rückforderung - Unrechtmäßige Leistung - Rückforderung dem Grunde nach -

    Auszug aus LSG Hessen, 12.06.1980 - L 6 J 1434/79
    Nach Auffassung des erkennenden Senats entsteht der Rückforderungsanspruch mit der Folge des gleichzeitigen Beginns der Verjährung entgegen der Auffassung der Beklagten nicht erst dann, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse der Versicherten im Rahmen der Prüfung nach § 130) 1 RVO eine Rückforderung vertretbar machen (vgl. BSG, Urt. vom 29. Jan. 1975 - 5 RKnU 12/74 -) und zur Erteilung eines Rückforderungsbescheids führen (vgl. nunmehr BRACKMANN S. 732 o).

    Die Vertretbarkeit der Rückforderung gehört auch ihrem Wesen nach eher zum Bereich der Durchsetzbarkeit einer Forderung, als zum Bereich der den Rückforderungsanspruch begründenden Tatbestandmerkmale (vgl. BSG, Urt. v. 29. Jan. 1975 - 5 RKnU 12/74 -).

    Die Beklagte hatte nach Eintritt der Bindungswirkung ihres Bescheids vom 11. Januar 1971 objektiv die Möglichkeit, die Rückforderung "dem Grunde nach" (vgl. BSG, Urt. v. 29. Jan. 1975 - 5 RKnU 12/74 -) geltend zu machen und dadurch eine Unterbrechung der Verjährung herbeizuführen.

  • BSG, 26.11.1975 - 5 RKn 37/74
    Auszug aus LSG Hessen, 12.06.1980 - L 6 J 1434/79
    Der Rückforderungsanspruch entsteht vielmehr mit der objektiven Möglichkeit der Rückforderung nach bindender Feststellung der Überzahlung (vgl. dazu BSG, Urt. v. 26. November 1975 - 5 RKn 37/74 - EICHER/HAASE/RAUSCHENBACH, § 1301 Anm. 7).

    Die Verjährung beginnt nämlich nach § 198 Satz 1 BGB grundsätzlich mit der Entstehung des Anspruchs, d.h., sobald der Anspruch klageweise geltend gemacht werden kann (vgl. BSG, Urt. v. 26. November 1975 - 5 RKn 37/74 - PALANDT/HEINRICHS Bürgerliches Gesetzbuch, § 198 Anm. 1).

    Der fragliche Rückforderungsanspruch der Beklagten ist in dem Augenblick fällig geworden, als sie ihn durch Bescheid geltend machen konnte (vgl. BSG, Urt. v. 26. November 1975 - 5 RKn 37/74 -).

  • BSG, 21.12.1971 - GS 4/71

    Anfragen zu gerichtlichen Rechtsansichten - Senatsbesetzung - Rentenansprüche -

    Auszug aus LSG Hessen, 12.06.1980 - L 6 J 1434/79
    Diese Auffassung vertrat auch das Sozialgericht im angefochtenen Urteil und verwies auf den Beschluß des Großen Senats des BSG vom 21. Dezember 1971 (vgl. BSGE 34, 1 ff), der sich mit dem Beginn der Verjährungsfrist bei Rentenansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung befaßt.
  • BSG, 16.07.1974 - 1 RA 183/73

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch - Wertersatz - Rentenversicherung -

    Auszug aus LSG Hessen, 12.06.1980 - L 6 J 1434/79
    Bis zum Inkrafttreten des SGB-AT am 1. Januar 1976 verjährte der Rückforderungsanspruch als öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch (vgl. dazu BSG, Urt. v. 16. Juli 1974 - 1 RA 183/73 -) ebenso wie der Anspruch auf Leistung des Versicherungsträgers entsprechend § 29 Abs. 3 RVO a.F. der hier Anwendung findet, in vier Jahren seit der Fälligkeit (vgl. BRACKMANN, Handbuch der Sozialversicherung, S. 732 n mit weit. Nachw.; EICHER/HAASE/RAUSCHENBACH, Die Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten, 5. Aufl., § 1301 Anm. 3).
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